Weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Nahversorger in Ahe
Wie bereits berichtet, wird ein Flächenplannutzungsänderungsverfahren durchgeführt, um die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes in Ahe zu ermöglichen. Parallel dazu wird schon der Bebauungsplan aufgestellt. Das Baugesetzbuch sieht dafür ein bestimmtes Verfahren vor, in dem auch sogenannte Träger der öffentlichen Belange Stellungnahmen abgeben können. Dieses Verfahren ist nun bis zum 3. August 2026 eröffnet. Ich bin als Ortsbürgermeister ebenfalls aufgefordert, eine Stellungnahme schriftlich einzureichen. Das ist deshalb nicht unwichtig, weil alle Stellungnahmen abschließend bewertet und miteinander abgewogen werden.
Meine Stellungnahme lautet: „Ich begrüße ausdrücklich diese Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplans. Sie dienen der nachhaltigen Sicherung der Nahversorgung des Bergheimer Stadtteils Ahe mit seinen 4.073 Einwohnenden (31. Mai 2026). Auf dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, aber auch auf dem Hintergrund einer enormen sozialen Schieflage in diesem Stadtteil, die für viele Bewohnenden eine individuelle Mobilität erschwert, kommt dieser Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs eine große Bedeutung zu, die viele Familien auch finanziell entlasten wird. Die günstige Randlage erlaubt die Anlage geeigneter Parkflächen sowie einer guten Busanbindung. Insgesamt ist damit der Zweck der Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanaufstellung städtebaulich und auch gesellschaftspolitisch sehr sinnvoll und zukunftsorientiert.“