Was „verdient“ ein Stadtrat bzw. ein Ortsbürgermeister?
Grundsätzlich ist das Mandat eines Stadtrates bzw. einer Stadträtin, eines Ortsbürgermeisters bzw. einer Ortsbürgermeisterin ein Ehrenamt. Dafür gibt es kein Gehalt.
Die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, dass Mandatstragende eine Aufwandsentschädigung erhalten. In Bergheim ist sie für jedes Mitglied des Stadtrates gleich hoch: 473,40 Euro im Monat. Dieser Satz ist zum 1. Januar 2025 um 9,30 Euro angehoben worden.
Ein*e Ortsbürgermeisterin erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung: 265,30 Euro im Monat. Dieser Satz ist zum 1. Januar 2025 um 5,20 Euro angehoben worden.
Diese Aufwandsentschädigung ist teilweise steuerfrei. Rund 60 Prozent dieser Einnahmen müssen nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Diese Aufwandsentschädigung wird unabhängig von dem tatsächlichen Engagement gezahlt.
Sollte der ehrenamtliche Einsatz als Mandatsträger*in während der Arbeitszeit stattfinden (müssen), gibt es ein Anrecht auf Verdienstausfallerstattung bis zu einer maximalen Höhe von 84 Euro (Arbeitgeberlohn). Das muss nachgewiesen werden.