Trinkglas- und Glasflaschenverbot an Weiberfastnacht und am Karnevalssonntag für die Bergheimer Innenstadt
Damit die „Jecken Tage“ friedlich und möglichst verletzungsfrei ablaufen, besteht aufgrund eines
Ratsbeschlusses der Kreisstadt Bergheim ein Trinkglas- und Glasflaschenverbot für
Weiberfastnacht und Karnevalssonntag. Das Mitführen von Glasflaschen wie auch von
Trinkgläsern ist an Weiberfastnacht und Karnevalssonntag von 06.00 bis 24.00 Uhr im
Stadtkernbereich des Bergheimer Zentrums – insbesondere im Bereich der Fußgängerzone –
verboten. Ausgenommen hiervon sind der Erwerb und der Transport von Glasflaschen für den
allgemeinen häuslichen Gebrauch und der allgemeine Gaststättenbetrieb.
Das Glasverbot hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde allgemein – auch bei den
„Karnevalsjecken“ – positiv aufgenommen. Wie in den letzten Jahren werden die Verbotsbereiche
deutlich ausgeschildert. In der Fußgängerzone stehen Glassammelbehälter, die eine ortsnahe
Entsorgung von Glasflaschen und Trinkgläsern ermöglichen.
Das Trinkglas- und Glasflaschenverbot sowie die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes an diesen Tagen verstärkt kontrollieren. Einzelhändler,
Veranstalter und Eltern werden gebeten, dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche über die
Karnevalstage nicht zum Konsum von Alkohol verleitet werden. An das Verantwortungsbewusstsein von Wirten und Vereinen wird gleichfalls appelliert.