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Steuern und Gebühren für das Jahr 2023

08. Dezember 2022

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates am 19. Dezember 2022, aber fußend auf den Ergebnissen der Beratungen des ‚Ausschusses für Soziales, Finanzen und Liegenschaften‘ am 6. Dezember 2022, dem der Ortsbürgermeister von Ahe als Mitglied angehört, kann festgehalten werden, dass die Politik den Vorschlägen der Verwaltung folgt.

Demnach schlägt die Verwaltung für das Jahr 2023 eine Reduzierung der Abwassergebühren vor. Da diese
Gebührensenkung aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in einer gesetzlichen
Änderung des Kommunalabgabengesetzes begründet ist, ist es für die große Mehrheit der
Kommunen in NRW, so auch die Kreisstadt Bergheim, unumgänglich, im Gegenzug die Hebesätze
der Grundsteuern A und B anzuheben. Daraus ergibt sich insgesamt jedoch wiederum einen
Ausgleich in den Abgaben.

Gebührenerhöhungen müssen auch bei den Fahrbahnreinigungs-, Winterdienst- und
Abfallbeseitigungsgebühren vorgeschlagen werden. Im Bestattungswesen sinken dafür nächstes
Jahr die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren. „In herausfordernden Zeiten, in denen Privathaushalte, Unternehmen, Gewerbetreibende und öffentliche Hand sich auch mit finanziellen und wirtschaftlichen Mehrbelastungen konfrontiert sehen, ist es der Kreisstadt Bergheim gelungen, für alle Bürgerinnen und Bürger die Abgabenlast moderat – deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate – anzupassen“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Die Abwassergebühren verringern sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr sinkt
von 3,75 € je cbm auf 3,20 € je cbm im Jahr 2023 und die Niederschlagswassergebühr sinkt von
1,66 € je qm auf 1,37 € je qm. Hintergrund der Gebührensenkung ist eine sich im
Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Berechnung der
kalkulatorischen Verzinsung. Das Gebührenaufkommen reduziert sich hierdurch um rund 3,6 Mio.
€ gegenüber dem Vorjahr.

Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die 14-
tägige Fahrbahnreinigung von 0,84 € pro Frontmeter im Jahr 2022 um 0,15 € auf 0,99 € pro
Frontmeter im Jahr 2023. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,59 € im Jahr 2022 um 0,14 € auf
0,73 € je Frontmeter, da keine Gebührenüberschüsse aus Vorjahren mehr gebührenmindernd
angesetzt werden können.

Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2023 um ca. 2,8 %. Dies liegt
hauptsächlich daran, dass die Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in die Gebührenkalkulation
einberechnet wurde.

Um die beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Gebührenberechnung
auszugleichen ist eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von 340 % um 90 %-Punkte auf
430 % und Grundsteuer B von 600 % um 160 %-Punkte auf 760 % vorgesehen. Die dadurch
erzielten Steuermehreinnahmen gleichen lediglich die Mindereinnahmen bei den verschiedenen
Gebühren aus.

Die sich ergebenden Gebühren- und Steuerveränderungen im Bereich der Grundbesitzabgaben
sollen anhand eines Beispiels eines Vier-Personen-Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler
verdeutlicht werden. Bei dem Musterhaushalt wird von einem Frischwasserverbrauch von 200 cbm
und einer Grundstücksfläche von 130 Quadratmeter ausgegangen.

Im Bereich der Abfallbeseitigung führt der gestiegene Gebührenbedarf zu einer Mehrbelastung für
den Musterhaushalt von 7,00 €, da für die 14-tägige Entleerung eines 120-l-Restmüllgefäßes die
Gebühr von 248,00 € auf 255,00 € steigt.

Für die Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung sinkt die Belastung des Musterhaushaltes
deutlich von 965,80 € in 2022 um 147,70 € auf 818,10 € in 2023.

Im Bereich der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ergeben sich bei einer
Musterberechnung von 10 m Frontmeter eine moderate Mehrbelastung von 1,50 € für die
Straßenreinigung sowie 1,40 € für den Winterdienst pro Jahr

Für ein Grundstück mit einem Grundsteuermessbetrag von 95 € führt die Grundsteuererhöhung zu
einer Mehrbelastung von jährlich 152 €.

In Summe führen die aufgeführten Änderungen für den Musterhaushalt zu einer Mehrbelastung von
14,20 € für das Jahr 2023.

Für die Gesamtheit aller Steuer- und Gebührenpflichtigen im Stadtgebiet werden also die
Steuermehrbelastungen insgesamt durch die Gebührenentlastungen insbesondere bei den
Abwassergebühren weitgehend kompensiert. Im Einzelfalle kann sich jedoch in Abhängigkeit der
jeweiligen Bemessungseinheiten (Grundsteuermessbetrag, Frischwasserverbrauch,
gebührenpflichtige Flächen für die Niederschlagswassergebühr usw.) ein Mehrbetrag für den
einzelnen Abgabenpflichtigen ergeben. Bei den meisten Abgabenpflichtigen dürfte sich dies jedoch
in einem vertretbaren und überschaubaren Rahmen bewegen.

Unabhängig von den jährlichen Grundbesitzabgaben sinken die Gebühren im Bestattungswesen für
das Jahr 2023 um circa 0,5 %. Die Gebühren für die Grabnutzung, für die Benutzung der
Friedhofseinrichtungen, für die Grabräumung sowie einzelne Gebühren für sonstige Leistungen
steigen.

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