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Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 in Bergheim

15. Dezember 2021

Auch im Jahr 2022 bleiben die Steuersätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer
unverändert – und das schon seit dem Jahr 2016! Lediglich die Hundesteuern werden erstmals seit
2016 um 12 € im Jahr bei der Haltung eines Hundes erhöht.

Für das Jahr 2022 sind moderate Gebührenanpassungen bei den grundstücksbezogenen Gebühren
vorgesehen. Im Bestattungswesen sinken nächstes Jahr erneut die Grabpachtgebühren. Der
Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften berät am 16. Dezember die Gebühren der
Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2022 vor, die dann abschließend vom Rat am 20. Dezember 2021
verabschiedet werden. (Bis dahin gelten diese Angaben unter Vorbehalt.)

Die Abwassergebühren erhöhen sich als Folge der weiter steigenden Investitionen in die
Erneuerung und Erweiterung des Kanalnetzes sowie aufgrund der gestiegenen Umlage an den
Erftverband. Gleichzeitig stehen im Vergleich zu 2021 weniger Gebührenüberschüsse aus
Vorjahren zur Verfügung. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,64 € je cbm auf 3,75 € je cbm
im Jahr 2022 und die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,51 € je qm auf 1,66 € je qm.

Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr auf Grund allgemein
gestiegener Personal- und Sachaufwendungen. So steigt beispielsweise die 14 tägige
Fahrbahnreinigung von 0,79 € pro Frontmeter im Jahr 2021 um 0,05 € auf 0,84 € pro Frontmeter
im Jahr 2022. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,48 € im Jahr 2021 um 0,11 € auf 0,59 € je
Frontmeter, da die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren nunmehr aufgebraucht sind und sich daher
nicht mehr reduzierend auf den Gebührenbedarf auswirken können. Die Anlieger, die keine Winterdienstgebühren zahlen, sind selbst für die Reinigung der Gehwege verantwortlich.

Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2022 moderat um ca. 2,5 % bei der 14-
tägigen Entleerung der Abfallbehälter. Dies liegt unter anderem daran, dass die Aufwendungen für
die Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls gestiegen sind.

Am Beispiel eines Vier-Personen-Musterhaushalts (hierbei wird von einem Frischwasserverbrauch
von 200 cbm und einer Grundstücksfläche von 130 qm ausgegangen) ergibt sich über alle
Abgaben hinweg eine Steigerung in 2022 gegenüber 2021 von 48,10 € bzw. 2,9 %.

Im Bestattungswesen können für das Jahr 2022 die Grabpachtgebühren um circa 0,8 % gesenkt
werden, so zum Beispiel das pflegefreie zweistellige Urnenwahlgrab mit Bezug zu einem Baum
von bisher 2.631 € um 23 € auf 2.608 € oder die Gebühr für ein Erdreihengrab von bisher 1.290 €
um 11 € auf 1.279 €. Zudem sinken die Gebühren für die Benutzung der Kühlzellen, der
Leichenkammern und der Trauerhalle. Die übrigen Gebühren steigen moderat.

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