Stellungnahme zum Antrag auf Errichtung einer Kiesgrube bei Ahe
Am 8. April 2025 hat der Rhein-Erft-Kreis offiziell im Amtsblatt bekannt gegeben, dass ein Jülicher Unternehmen einen Antrag gestellt hat, eine Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr 2026 errichten zu dürfen. Bis zum 12. Juni 2025 können Bürger*innen noch dazu Stellung beziehen und diese beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, bzw. landrat@rhein-erft-kreis.de einreichen.
Als Ortsbürgermeister habe ich davon Gebrauch gemacht. Sie können jederzeit Argumente aus dieser Stellungnahme vom 7. Mai 2025 für Ihre Stellungnahme entnehmen, wenn Sie dies wollen. Sie können sich auch gern meiner Stellungnahme anschließen. Nachstehend gebe ich Ihnen meine Stellungnahme zur Kenntnis.
Antrag auf Erteilung der Zulassung einer Trockenabgrabung von Kies, Sand und Lehm in Bergheim, Gemarkung: Quadrath-Ichendorf, Flur: 22, Flurstücke: 225, 101, 219 tlw. und 271-274 tlw; Antragsteller: ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG
Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 8. April 2025
Sehr geehrter Herr Rock,
am 24. April 2025 konnte ich im Rathaus der Stadt Bergheim Einsicht in die Antragsunterlagen des oben genannten Unternehmens nehmen. Als Ortsbürgermeister von Ahe nehme ich wie folgt dazu Stellung:
• Der Antragsteller geht davon aus, dass die 146. FNP-Änderung der Stadt Bergheim, womit die Einrichtung von Abgrabungskonzentrationszonen auf dem Stadtgebiet Bergheim beschlossen worden ist, nicht rechtens sei und auch nicht genehmigt werden würde. Dies ist faktisch falsch, denn die Bezirksregierung Köln hat diese FNP-Änderung genehmigt. Sie ist rechtskräftig. Eine Grundannahme für die Begründung des Antrags durch den Antragsteller ist somit hinfällig.
• Der Antragsteller geht davon aus, dass der Grundsatzbeschluss des Regionalrates für ihn nicht zutreffe, da er sein Vorhaben vorher angemeldet habe und er über einen positiven Vorhabenbescheid verfüge. Unabhängig davon, dass auch dieser Grundsatzbeschluss schon zuvor monatelang in der Diskussion war, wurde das Vorhaben vorbehaltlich einer Umweltprüfung und einer FNP-Prüfung beschieden. Der Vorhabenbescheid stellt also mitnichten eine Blankobescheinigung für eine Genehmigung des Vorhabens dar.
• Diese Umweltprüfung soll nun mit den eingereichten Unterlagen (u. a. Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan) untermauert werden. Auf Seite 35 des Landschaftspflegerischen Begleitplans steht der Satz: „Das Vorhaben ist nicht anfällig gegenüber möglichen Auswirkungen des Klimawandels.“ Es ist überaus fahrlässig zu glauben und zu behaupten, dass die Auswirkungen des Klimawandels an dieser Stelle nicht wirken werden. Niemand kann vorhersehen, dass hier kein Starkregen wirkt. Wenn die Grube bis zu 44 m tief wird, der Valder-Hof nur 180 m und die Bebauung Ahe nur 375 m entfernt ist, so weiß niemand abzuschätzen, welche Auswirkungen ein massiver Starkregen hier haben könnte. Die Existenz des Valder-Hofs wird hier sehr leichtsinnig behandelt. Viele Starkregen, die wir in den letzten Jahren erleben durften – nicht nur in Deutschland – haben ein menschliches Vorstellungsvermögen überschritten. Auch der Hinweis auf die Starkregengefahrenhinweiskarte NRW im UVP-Bericht (Seite 24) verniedlicht mit den Worten „auswirken können“ mögliche Gefahren. Meiner Auffassung nach wird hier die Vernichtung von Existenzen und die Gefährdung von Menschen zu leichtfertig in Kauf genommen. Diese Ausführungen des Antragstellers sind daher nicht aussagekräftig.
• Wenn Sie dann noch die Ausführungen zu den Staubimmissionsprozessen, die sich mit der TA Luft begründen lassen, lesen, so werden auch hier klimawandelbedingte Veränderungen unterschlagen. Wir erlebten in den Märztagen 2025 eine noch nie dagewesene Trockenheit. Als die Landwirte ihre Felder zwischen Ahe und Heppendorf bestellten, zogen sich lange Staubwolken hinter den Traktoren her. Das habe ich hier noch nicht erlebt. Schon bedingt durch den Braunkohletagebau hat es Belastungen gegeben, dass z. B. Autos öfter gereinigt werden mussten bzw. die Wäsche nicht draußen trocknen konnte. Der Grundsatzbeschluss des Regionalrates will ja gerade solche Erfahrungen und früheren Belastungen den Menschen nicht mehr erneut zumuten. Meiner Einschätzung nach scheinen diese Staubimmissionen zwar auf einer rechtsgültigen Grundlage der TA Luft berechnet worden sein, sie stimmen aber nicht mehr mit den heutigen klimawandelbedingten Veränderungen überein. Da die Beantragung zum Kiesabbau den Zeitraum von 2026 bis 2033 betrifft, müssten die aktuellen Erkenntnisse der Klimafolgenabschätzung als Grundlage mit herangezogen werden. Das ist hier erkennbar nicht der Fall. (Hier müsste der Landesgesetzgeber dringend nachlegen und geltendes Recht aktualisieren.)
• Schließlich ist noch ein demokratietheroretischer Grund anzuführen. Alle relevanten Gremien (z. B. Regionalrat, Stadtrat Bergheim) haben einstimmig entsprechende Entscheidungen getroffen, die diesem Antrag diametral gegenüberstehen. Die Bürger*innen vertrauen auf die Gültigkeit politischer Beschlüsse. Dieses Vertrauen in die Rechtsgültigkeit getroffener politischer Beschlüsse würde nachhaltig gestört werden, wenn diesem Antrag stattgegeben werden würde.
Aus den hier genannten Gründen halte ich es zwingend für erforderlich, diesem Antrag nicht stattzugeben. Als Ortsbürgermeister von Ahe fühle ich mich verantwortlich, die Interessen von fast 4.000 Bürger*innen des Bergheimer Stadtteils Ahe wahrzunehmen und wahrnehmbar vorzutragen. Dem komme ich hiermit nach.