Skip to main content

Stadt Elsdorf weist mögliche Kiesgrube zwischen Heppendorf und Widdendorf aus

04. März 2021

Unser aller Engagement ist erneut gefordert! Sie erinnern sich: im Oktober / November 2020 haben sich viele Menschen daran beteiligt, eine Stellungnahme zur Regionalplanung der Bezirksregierung Köln zum Thema Kiesgrube einzureichen. Ergebnis war, dass die Bezirksregierung beschloss, ihren Entwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten und erneut offen zu legen. (Sehen Sie hierzu meine Mitteilung vom 29. Dezember 2020.)

Fakt ist, dass sowohl bei der Stadt Elsdorf als auch bei der Stadt Bergheim rund ein Drittel der kommunalen Fläche direkt vom Braunkohlentagebau betroffen war bzw. ist, so dass es nun als unzumutbar angesehen wird, erneut Flächen für neue Gruben (zum Abbau von Kies) bereit zu halten. Diese Stoßrichtung bleibt politisch weiterhin der wichtigste Argumentationsstrang.

Sollten die Bezirksregierung sowie der Regionalrat diesem und vielen weiteren Argumenten folgen und die Städte Bergheim und Elsdorf von der Ausweisung von Kiesgruben befreien, so haben die rund 250 Einsprüche aus der Bürgerschaft gewonnen. Andernfalls wäre auch die Stadt Bergheim gezwungen, entsprechende Gebiete auszuweisen.

Die Stadt Elsdorf geht nun aber vorsorglich davon aus, dass der Regionalrat die Ausweisung von Kiesgruben auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf verbindlich vorschreiben wird. Sie hat daher ein Büro beauftragt, für diesen – noch hypothetischen – Fall mögliche geeignete Flächen vorzuschlagen. Dieses Vorhaben wird als „Teilflächennutzungsplan Steuerung von Abgrabungsflächen“ bezeichnet. Darin werden vier Flächen genannt, so unter anderem eine Fläche (auf städtischem Grund der Stadt Elsdorf) zwischen Heppendorf und Widdendorf. Diese Fläche ist rund 68 Hektar groß und grenzt an das Bergheimer Stadtgebiet in Richtung Ahe. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.o-sp.de/elsdorf/plan?L1=2&pid=58624&tid=138620.

Das Gutachten des Architektenbüros Smeets Landschaftsarchitekten aus Erftstadt kommt zwar zu dem Schluss, dass diese an Ahe grenzende Fläche „eine vergleichbar geringe Standorteignung“ aufweist und daher „nicht für die Ausweisung als Kieskonzentrationszone im Flächennutzungsplan empfohlen“ wird. Jedoch gilt es, diese Aussage zu untermauern.

Daher sind wir wieder gefordert!

Deshalb bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme dazu an

Stadt Elsdorf, Fachbereich 4 – Stadtplanung und Bauaufsicht,

Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf

oder

dennis.meussen@elsdorf.de

bis zum

22. März 2021

zu richten.

Im Abwägungsprozess könnten folgende Aspekte genannt werden:

  • Bedeutung der Fläche zwischen Ahe und Heppendorf Richtung Widdendorf als wichtiges Naherholungsgebiet (zu Fuß, per Fahrrad), auch für sportliche Betätigung zur Gesunderhaltung auf dem Hintergrund eines langen Lebens
  • Bedeutung für die regionale Landwirtschaft (Produkte, die nicht weither transportiert werden müssen, daher dem Klimaschutz dienend)
  • Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt, wichtiger Kulturlandschaftsbereich, der nicht zerschnitten werden sollte
  • Verkehrsanbindung an die Autobahn ist nur durch geschlossene Ortschaften (Heppendorf wie auch Ahe) möglich, daher enorme Verkehrsbelastungen und Lärmbelästigung sowie Gefahren für Kinder (Kindergärten an der Strecke durch Ahe)

Gern können Sie weitere persönliche Gründe anführen.

Bitte engagieren Sie sich erneut und schreiben Ihre Stellungnahme an die Stadt Elsdorf zum „Teilflächennutzungsplan Steuerung von Abgrabungsflächen“. Gern können Sie mich in cc (info@ahe-info.de) setzen.

Bitte drucken Sie diese Mitteilung aus und verteilen Sie diese an Ihre Nachbarn oder Freunde. Bitten Sie sie auch aktiv zu werden. Herzlichen Dank.

 

 

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?

Erhalten Sie alle Neuigkeiten bequem per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Informationen möchten Sie erhalten?
Holler Box