Seit dem 01. Juli 2021 greift die Bundesnotbremse nicht mehr. Beschlossene Lockerungen der
Landesregierung zur Corona-Schutzverordnung und zur Corona-Arbeitsschutzverordnung nimmt
der Bürgermeister zum Anlass, das Rathaus wieder mit Leben zu füllen. Zum einen kehren die Mitarbeiter*innen wieder aus dem Homeoffice in ihre Büros zurück, zum
anderen wird das Rathaus ein Stück weit mehr geöffnet und es wird ein kontrollierter Regelbetrieb
mit Kundenkontakt in allen Bereichen des Rathauses ermöglicht.
Im Zuge dieser Öffnungsschritte müssen die Bürger*innen für ihren Rathausbesuch
folgende Regelungen beachten:
„Auch, wenn die rückläufigen und inzwischen sehr niedrigen Infektionszahlen von Entspannung in
der Corona-Krise zeugen, so sind die Regelungen für einen Zutritt ins Rathaus wichtig, um die
positive Entwicklung zu unterstützen. Die Kontaktbeschränkung ist ein wichtiger Indikator, um das
Risiko einer Ansteckung mit dem Corona Virus zu vermeiden. Entsprechend sind die Arbeitsplätz
für den Besucherkontakt mit Schutzvorrichtungen ausgestattet. Denn der Schutz der Besucher*innen sowie unserer Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Gleichzeitig ist es unser Ziel alle unverzichtbaren Leistungen vollumfänglich erbringen zu können.“, so Bürgermeister Volker Mießeler.
Neben den Vor-Ort-Terminen ist die Stadtverwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch,
per E-Mail, über die Homepage und Sozialen Medien sowie dem Postbriefkasten für alle
Bürger*innen erreichbar. Die Kontaktdaten des richtigen Ansprechpartners oder der
richtigen Ansprechpartnerin für das jeweilige Anliegen sind zu finden unter
https://www.bergheim.de/e-mail-_-fax-_-telefon.aspx.