Skip to main content

Neues Wohngeld ab 1. Januar 2023: Höhere Wohngeldleistungen und mehr Berechtigte

06. Dezember 2022

Ab 1. Januar 2023 gilt ein neues Wohngeldgesetz. Personen, die bereits jetzt Wohngeld erhalten und
deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2023 hineinreicht, werden ab dem 1. Januar des
kommenden Jahres ein deutlich höheres Wohngeld erhalten als bisher. Dafür müssen sie keinen
gesonderten Antrag stellen, die erhöhte Nachzahlung erfolgt automatisch. Vermutlich wird diese
aber nicht zum Januar, sondern erst zum Februar rückwirkend ausgezahlt werden können.

Zusätzlich sind ab dem 1. Januar 2023 mehr Personen berechtigt, Wohngeld zu erhalten. Da die
Einkommensgrenzen in dem neuen Gesetz erhöht worden sind, können nun auch Personen diese
Leistung bekommen, bei denen aufgrund zu hohen Einkommens nach dem bisher  geltenden
Wohngeldgesetz kein Anspruch gegeben ist. Diese Personen müssen allerdings einen
entsprechenden Antrag stellen. Die Anträge finden sich z.B. über den Formularservice auf der
Homepage der Kreisstadt Bergheim (www.bergheim.de/formularservice.aspx) oder als Vordruck
zum Abholen im Eingangsbereich des Rathauses (während der allgemeinen Öffnungszeiten).

Entsprechende Anträge dürfen allerdings erst ab dem 1. Januar 2023 bei der Kreisstadt Bergheim
eingehen, da diese bei Eingang im laufenden Jahr nach derzeit geltender Rechtslage und nicht nach
dem ab Januar 2023 geltenden Gesetz zu entscheiden wäre.

Wer unverbindlich prüfen möchte, ob sich ab kommenden Januar ein Wohngeldantrag lohnen
könnte, kann dies insbesondere über die Internetseite www.wohngeldrechner.nrw.de machen.
Um das zu erwartende hohe Antragsaufkommen so zeitnah wie möglich bearbeiten zu können, wird
die Wohngeldstelle bis 31.  März 2023 telefonisch nicht mehr erreichbar sein. In dringenden Fällen
können sich Kunden per E-Mail an wohngeldstelle@bergheim.de oder auf dem Postweg an diese
wenden. Nachfragen zum Stand der Bearbeitung eines Antrages werden grundsätzlich nicht
beantwortet.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?

Erhalten Sie alle Neuigkeiten bequem per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Informationen möchten Sie erhalten?
Holler Box