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Kreisstadt Bergheim führt Hundezählung durch – Hundehalter sollten sich zeitnah melden

19. Juli 2022

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet erhebt auch die Kreisstadt Bergheim eine
jährliche Hundesteuer. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der
Stadtverwaltung angemeldet werden.

In der Vergangenheit musste leider festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer
Verpflichtung zur Hundeanmeldung nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit
wird daher eine umfassende Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.
Sämtliche Haushalte werden nach den Sommerferien – voraussichtlich im August – von der Firma
Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht und danach befragt, ob, seit wann und wie viele
Hunde sich im Haushalt befinden. Die Befragung erfolgt lediglich an der Haus- bzw.
Wohnungstür. Die Hundezähler erhalten einen von der Stadt ausgestellten Ausweis, der ständig
sichtbar für den Gesprächspartner zu tragen ist.

Falls nach der Überprüfung durch die Stadtverwaltung nicht gemeldete Hunde festgestellt werden,
müssen die betroffenen Hundehalter mit einer vier Jahre rückwirkenden Steuerfestsetzung
rechnen, es sei denn, sie können den späteren Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes nachweisen.
Zudem können Bußgelder verhängt werden.

Die Stadt setzt aber grundsätzlich auf die Mitwirkungsbereitschaft von Herrchen und Frauchen
und empfiehlt, den Hund schnellstmöglich bei der Abteilung 2.2 – Steuern, Grundbesitzabgaben
und Erschließung anzumelden.

Für etwaige Fragen zur Hundeanmeldung stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung 2.2 –
Steuern, Grundbesitzabgaben und Erschließung telefonisch (02271 – 89-185) oder per Email
steuern@bergheim.de zur Verfügung.

Die aktuell gültigen Hundesteuersätze lauten für einen Hund 132 € / Jahr, für zwei Hunde 171 € / Jahr je Hund, bei drei und mehr Hunden 225 € / Jahr je Hund.

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