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Kitas und Schulen öffnen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb bzw. im Wechselunterrichtsmodell

21. Mai 2021

Die 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Neuansteckungen liegt im Rhein-Erft-Kreis seit fünf
aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 165.

„Dass Bergheim in etwas mehr als einer Woche von einer Inzidenz von über 240 auf unter 100
gesunken ist, ist eine sehr gute Nachricht und zeigt, dass die verschärften Maßnahmen sich positiv
auf die Situation in Bergheim ausgewirkt haben. Dennoch waren diese Maßnahmen mit
zusätzlichen Entbehrungen und Einschränkungen für unsere Bürger*innen verbunden.
Daher hat der Krisenstab der Kreisstadt Bergheim entschieden, die zusätzlichen Verbote wie das
Grill-, Picknick- und Alkoholverbot, ab dem 21.05.2021 wieder aufzuheben. Umso wichtiger ist
es, dass wir mit den Lockerungen so verantwortungsvoll und diszipliniert als möglich umgehen
und uns auch weiterhin an die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften halten, damit wir
gemeinsam die niedrigen Inzidenzwerte halten und bestenfalls natürlich noch weiter reduzieren
können“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Mit Wirkung zum 21.05.2021 wird die „Allgemeinverfügung der Kreisstadt Bergheim zur
regionalen Anpassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) an das Infektionsgeschehen
in der Kreisstadt Bergheim“ vom 07.05.2021 aufgehoben. Im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim
ist auf den öffentlichen Flächen, Grünanlagen und Parks u.a. das Grillen und Picknicken wieder
gestattet.

Im Rahmen der so genannten Bundesnotbremse wurde ab dem 26.04.2021 für die Betreuung in
den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die bedarfsorientierte Notbetreuung eingeführt. Für die Inanspruchnahme der Betreuung
mussten Eltern ihren Betreuungsbedarf geltend machen. Laut Allgemeinverfügung des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 19.05.2021 endet die
bedarfsorientierte Notbetreuung im Rhein-Erft-Kreis am 20.05.2021. Somit kehren ab dem
21.05.2021 die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den eingeschränkten
Regelbetrieb zurück. Das Betreuungsangebot besteht demnach ab dem 21.05.2021 wieder für alle
Kinder, unabhängig vom Betreuungsbedarf der Eltern. Die derzeitige Reduzierung des
Betreuungsumfangs um 10 Wochenstunden bleibt bestehen. Für die Kindertagespflege bestehen keine Einschränkungen des Betreuungsumfangs.

In Grund- und weiterführenden Schulen gilt das Außerkrafttreten des ausschließlichen
Distanzunterrichts ab dem 24.05.2021, 0.00 Uhr. Die Bergheimer Schulen steigen daher nach dem
Pfingstferientag ab Mittwoch, den 26.05.2021 wieder vom Distanz- auf den Wechselunterricht um.
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 der
weiterführenden Schulen wird auch weiterhin eine pädagogische Notbetreuung ermöglicht.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind weiterhin Abschlussklassen und ein Teil der
Förderschulen.

Ab Montag, den 31.05.2021 kehren grundsätzlich alle Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten
mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten
Präsenzunterricht zurück. Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen ist es derzeit wahrscheinlich,
dass dazu auch der Rhein-Erft-Kreis gehören wird. Der Unterricht wird dann weiterhin unter
Einhaltung der Hygienevorschriften und der Testung von 2 x pro Woche durchgeführt. Ab dem
31.05.2021 ist auch grundsätzlich die OGS-Betreuung wieder vollumfänglich möglich.

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