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Kindertagesbetreuung nach Ostern – aktuelle Informationen für Eltern

01. April 2021

Nach den Vorgaben des Landes NRW bleibt die Kindertagesbetreuung auch nach den Ostertagen,
zunächst mindestens bis zum 11. April 2021, im eingeschränkten Regelbetrieb.

Für die Kindertageseinrichtungen gilt daher:

• Die Betreuung der Kinder erfolgt in festen Gruppensettings. Ein gruppenübergreifendes
Arbeiten ist derzeit nicht möglich.
• Um die Betreuung in den Gruppensettings zu ermöglichen, wird der Betreuungsumfang in
Kindertageseinrichtungen für jedes Kind weiterhin um 10 Wochenstunden reduziert. Soweit
die jeweiligen Personalressourcen der einzelnen Kita-Träger dies zulassen und eine
Überlastung der Gesamtsituation in der Kita ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere
Betreuungsumfänge zulässig – hierüber entscheiden die Einrichtungen bzw. der Träger.

Für die Kindertagespflege gilt daher:

• In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der
abgeschlossenen Betreuungsverträge.
• In den Großtagespflegen sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der
Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche
Betreuungszeit eingehalten werden.

Sofern bei Kindern Krankheitssymptome auftreten, gilt der Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht
in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle! Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach
Einschätzung der Eltern und der Kita oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und
ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Damit einher geht der Appell an
alle Eltern, ihre Kinder zum Schutz der Mitarbeitenden der Kitas, der Kindertagespflegepersonen
und sowie der anderen Kinder beim Auftreten von Symptomen nicht in die Betreuung zu bringen.
Das Land weißt hierzu nochmals darauf hin, dass die Kita oder die Kindertagespflegeperson die
Betreuung ablehnen kann, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine
verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen
sollten die Kinder, wie bisher, für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren
Symptome auftreten, kann das Kind wieder betreut werden.

Es gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den
Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete
Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Zu den Elternbeiträgen erklärt das Land NRW, dass es aktuell keine Möglichkeit zur Erstattung von
Elternbeiträgen seit Februar dieses Jahres sieht, da laut Schreiben des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 26.03.2021 das Land die gesamte Kita-Infrastruktur ununterbrochen weiter durchfinanzieren müsse. Man werde jedoch in einigen Wochen nochmals prüfen, ob es mögliche Erstattungsspielräume bei den Elternbeiträgen gibt. Sobald es
hierzu neue Ergebnisse gibt, wird die Kreisstadt Bergheim diese ebenfalls auf der städtischen
Homepage www.bergheim.de veröffentlichen.

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