Kindergrundsicherung: Das Bundesfinanzministerium hat geantwortet
Am 20. Juli 2023 teilte ich an dieser Stelle mit, dass ich in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister Christian Lindner die Bedeutung der Kindergrundsicherung herausgestrichen habe. In dem Brief, den Sie hier lesen konnten, habe ich meine Erfahrungen als Ortsbürgermeister mitgeteilt. Nun erhielt ich eine Antwort der Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher, die ich an dieser Stelle im Wortlaut weitergebe:
Sehr geehrter Herr Dr. Kösters,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juli 2023 an den Herrn Bundesfinanzminister Christian Lindner, in dem Sie für die Einführung einer Kindergrundsicherung plädieren. Minister Lindner hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
In Ihrem Schreiben heben Sie hervor, dass die Kindergrundsicherung bestehende Leistungen bündeln muss und eine einfach zu beantragende Leistung sein sollte, um Kinderarmut in Deutschland effektiv zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt diese Auffassung. Derzeit sind aber noch einige bedeutende Fragen bei der Erarbeitung eines Konzeptes offen, die Diskussionen zwischen den beteiligten Ressorts sind noch nicht abgeschlossen.
Insgesamt wurden die Leistungen für Familien mit Kindern in dieser Legislaturperiode um rund sieben Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Somit wurde bereits eine robuste finanzielle Grundlage für die Kindergrundsicherung geschaffen.
Sie sprechen in Ihrem Schreiben zurecht die niedrigen Inanspruchnahmequoten bestehender Leistungen aufgrund komplizierter Antragverfahren an. Aktuell beantragen laut dem BMFSFJ nur rund ein Drittel der Berechtigten den Kinderzuschlag. Auch für das Bildungs- und Teilhabepaket wird eine ähnlich niedrige Inanspruchnahme unterstellt. Das BMF sieht in der Bündelung von Leistungen, der Entbürokratisierung und Digitalisierung die geeigneten Instrumente, um das bestehende System so zu gestalten, dass die Antragverfahren für alle Familien einfacher und dadurch eine höhere Inanspruchnahme erreicht wird. Auch die von Ihnen geforderte einheitliche Auszahlung der Leistungen für Kinder durch eine Behörde soll Bestandteil der Kindergrundsicherung werden. Damit wären weitere wichtige Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut getan.
Zahlreiche empirische Befunde belegen, dass das Armutsrisiko von Kindern eng mit der Erwerbstätigkeit der Eltern zusammenhängt. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb vereinbart, dass bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung sichergestellt werden muss, dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern weiterhin lohnt. Erwerbstätige Eltern müssen einen klar erkennbaren finanziellen Vorteil gegenüber nicht erwerbstätigen Eltern haben.
In diesem Sinne wird sich das BMF auch zukünftig in die Beratungen innerhalb der Bundesregierung einbringen, mit dem Ziel, ein überzeugendes Konzept für eine Kindergrundsicherung zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen