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Kiesgrubenpläne: Im August erhalten wir Klarheit

16. April 2023

Am 8. März 2023 trafen sich Vertreter*innen des Regionalrates, der Bezirksregierung Köln, des Rhein-Erft-Kreises sowie der Stadtverwaltungen Bergheim, Bedburg, Elsdorf und Kerpen im Kreishaus in Bergheim. Wie ich nun von mehreren Teilnehmenden persönlich erfahren habe, plant der Regionalrat in seiner Sitzung im August 2023 die erneute Offenlage des Regionalplanes „Nichtenergetische Rohstoffe“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Ziel ist, die Verabschiedung eines Regionalplans, der die Neuaufschlüsse u. a. von Kiesgruben u. a. auf dem Bergheimer Stadtgebiet, also auch zwischen Ahe, Heppendorf und Thorr, nicht mehr rechtlich möglich macht. Wenn das so kommt, würde es bedeuten, dass die aktuellen Kiesgrubenabbaupläne hinfällig sind.

Unser aller Protest hat dann Früchte getragen. Danke nochmals dafür.

Gleichwohl besteht zurzeit eine andere Rechtslage. Ein Unternehmen hat nun einen rechtsgültigen Vorbescheid, wonach eine Errichtung einer Kiesgrube an der beantragten Stelle „bauplanerisch zulässig“ wäre. Demnach hätte das Unternehmen das Recht, einen Antrag auf Vollgenehmigung des Betriebes einer Kiesgrube zu stellen.

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises teilte mir schriftlich mit, dass es sich bei diesem Vorhaben um ein „Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung“ handele. Mit anderen Worten, es wäre ein Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Das wiederum bedeutet, ein solches Verfahren dauert.

Wenn also der Regionalrat – wie angekündigt – im August den neuen Regionalplan veröffentlicht und er das politische Ziel planerisch zum Ausdruck bringt, keinen Neuaufschluss einer Kiesgrube an dieser Stelle zwischen Ahe und Thorr mehr zu ermöglichen, dann wird dort auch keine neue Kiesgrube mehr errichtet. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, könnte es zu einer erneuten Kraftanstrengung führen, bei der wir alle erneut gefordert wären, unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.

Parallel dazu schreiben diverse Behörden das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium an, bezogen auf § 36 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW das Abgrabungsvorhaben befristet zu untersagen. Das würde bedeuten, dass hier keine neue Kiesgrube errichtet werden dürfte, bis der Regionalrat seinen neuen Regionalplan rechtskräftig aufgelegt hat.

Ich denke, dass unsere Wachsamkeit und die öffentliche Diskussion, aber auch viele erneute Schreiben von Bürger*innen aus Ahe an politische Verantwortungstragende dazu geführt haben, eine besondere Sensibilität für das Thema zu schaffen. Ich selbst bin im Moment sehr entspannt, da ich auf die Zusagen des Regionalrates vertraue und die Aktivitäten der verschiedenen beteiligten Behörden in unserem Sinne wahrnehme. Gleichwohl müssen wir wachsam bleiben.

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