Skip to main content

Kiesgrubenerweiterung zwischen Ahe und Thorr – aktueller Sachstand

02. August 2024

Konkret liegt dem Rhein-Erft-Kreis ein Antrag vor, der das Ziel verfolgt, eine weitere Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr, rund um den Valderhof, zu errichten. Dieser Antrag bezieht sich auf den positiven Vorhabenbescheid des Landrats, den er im Februar 2023 dem Unternehmen erteilt hat.

Der Grundsatzbeschluss des Regionalrates, hier keine Kiesgrube mehr zu ermöglichen, stammt aus dem August 2023. Juristisch betrachtet hätte der Unternehmer noch nach „altem Recht“ sein Vorhaben beantragt. Wäre der Vorhabenbescheid nicht im Februar 2023, sondern erst im September 2023 erteilt worden, hätte er negativ beschieden werden müssen. Leider hat hier die genehmigende Behörde nicht abwarten können oder wollen.

Der Vorhabenbescheid ist vorbehaltlich einer Umweltprüfung und einer Prüfung des Flächennutzungsplanungsrechts erteilt worden.

Hier setzt nun die vom Rat der Stadt Bergheim in Auftrag gegebene Flächennutzungsplanänderung an. Diese 146. Änderung möchte den Abbau von Kies auf dem Stadtgebiet Bergheim lenken, regulieren und damit konfliktarm konzentrieren. Es sollen „Abgrabungskonzentrationszonen“ für Kiese und Sande gebildet werden. Konkret würde die bestehende und genehmigte Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr eine solche „Abgrabungskonzentrationszone“ darstellen. Nach geltendem Recht könnte eine Anschlussauskiesung beantragt werden, die aber maximal 1,3 ha groß sein darf und sich im unmittelbaren Anschluss zu dieser Konzentrationszone befinden muss.

Es würde allerdings ausgeschlossen, dass sich diese Kiesgrube in der Form erweitern kann, wie sie mit dem Vorhaben „Widdendorf II“ angedacht und nun auch beantragt worden ist.
Zurzeit läuft die öffentliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Auch ich bin als Ortsbürgermeister von Ahe um eine Stellungnahme gebeten worden. In dieser Funktion habe ich ausdrücklich diese Änderung der Flächennutzungsplanung begrüßt. Sie wertschätzt auch, dass die Menschen in Ahe und Thorr ihren Anteil zum Abbau von Kies und Sand in den letzten Jahrzehnten bereits geleistet haben.

Die öffentliche Stellungnahme erfolgt noch bis zum 9. August 2024. Dann werden die Stellungnahmen ausgewertet. Der Rat der Stadt Bergheim soll darüber noch in diesem Jahr beschließen und die Abgrabungskonzentrationszonen geltendes Recht werden lassen. Der Bürgermeister hat mir persönlich versichert, dass dieses Vorhaben in seiner Verwaltung Priorität genieße.

Dagegen kann in einem Rechtsstaat noch vor Gericht gezogen werden. Doch – so hoffe ich – sind diese Grundlagen dann gerichtsfest. Ich bin guter Hoffnung, dass auch dieser Schritt gelingt.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?

Erhalten Sie alle Neuigkeiten bequem per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Informationen möchten Sie erhalten?
Holler Box