Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr: Vorbescheid durch den Landrat am 8. Februar 2023 erteilt
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Frank Rock, hat dem Unternehmen ML mineral-logistics GmbH & C. OHG, Jülich, mit Datum vom 8. Februar 2023 einen Vorbescheid erteilt. Es geht um die Möglichkeit, eine Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr, direkt um den Wiehbachhof herum, zu errichten. Dieser 26-seitige Bescheid, den ich vor wenigen Tagen zur Kenntnis gebracht bekommen habe, ergeht „allein zur Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens auf Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Lehm und Sand“. Es handelt sich also nicht um eine „endgültige Genehmigung“ des Vorhabens, sondern er bezieht sich nur auf die Prüfung der „regionalplanungsrechtlichen Zulässigkeit“.
Klar ist damit, der Kampf gegen die Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr geht weiter.
Welche Möglichkeiten sind hierzu jetzt möglich?
Der überarbeitete Regionalplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ soll voraussichtlich Mitte 2023 neu aufgestellt und offengelegt werden. Wenn dieser Plan – wie mündlich mitgeteilt – den Kiesgrubenabbau an dieser Stelle nicht für rechtens erklärt, dann ist der Vorbescheid unter Umständen nicht mehr relevant. Gleichwohl gibt es in der Zwischenzeit einen Rechtsrahmen, der das anders sieht. Hierzu wird am 8. März 2023 eine Besprechung der zuständigen Behörden und Gremien im Bergheimer Kreishaus stattfinden, die nicht-öffentlich ist. Ziel soll es wohl sein zu klären, wie mit dieser schwierigen Situation umzugehen ist.
Meine Hoffnung, dass der Landrat seinen Vorbescheid zeitlich streckt, bis dass der neu aufgelegte und veröffentliche Regionalplan einsehbar ist und damit für eine klare Rechtslage sorgt, hat sich leider nicht erfüllt. Seiner Argumentation nach habe er hier keinen Ermessens- und Handlungsspielraum, sei der Vorbescheid zwingend zu erteilen, weil das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf den Vorbescheid habe, zumal wenn alle relevanten Unterlagen vorgelegt worden seien.
Auch die Stadt Bergheim kann ihren Flächennutzungsplan ändern. Das Verfahren hierzu ist bereits eingeleitet. Damit könnte ein Kiesgrubenabbau an dieser Stelle nicht erlaubt werden. Es müssten aber gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden.
Natürlich können auch öffentlich-rechtliche sowie zivilrechtliche Verfahren angestrengt werden, um die Vollgenehmigung zu verhindern. Ebenso können Möglichkeiten des Abgrabungsgesetzes ausgeschöpft werden. Dann würden Gerichte entscheiden. Schließlich bleibt aber auch die öffentlich-politische Argumentation wichtig.
Meiner Meinung nach haben sich durch die Erfahrungen von Erftstadt-Blessem die Rahmenbedingungen vollkommen verändert. Dies sehen der Landrat und seine Fachleute nicht so. Haben aber nicht auch Fachleute von Behörden die Kiesgrube von Erftstadt-Blessem genehmigt und überwacht – und dabei versagt? Müssen wir nicht davon ausgehen, dass im Zuge des Klimawandels Dinge möglich werden können, die heute als unmöglich und undenkbar eingestuft werden? Eine 45 Meter tiefe Grube direkt neben dem Hof würde bei einem sintflutartigen Starkregen den Hof und das Leben dort direkt gefährden. Wer will das ausschließen?
Gleichwohl ist eine neue Situation entstanden: Der Vorbescheid ist erteilt. Nun bleibt abzuwarten, was die Besprechung am 8. März 2023 ergibt, um danach neu zu überlegen.