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Kiesgrube in Ahe? – Ihre Unterstützung wird erneut gebraucht

31. Januar 2023

Am 20. Januar 2023 habe ich Sie auf dieser Seite über ein Vorhaben eines Unternehmens informiert, dass zwischen Ahe und Thorr eine rund 14 Hektar große, bis zu 45 Meter tiefe Kiesabbaugrube errichten möchte. Das würde nicht morgen, auch nicht übermorgen sein. Gleichwohl ist mein Ziel, so früh wie möglich, dieses Vorhaben an dieser Stelle zu verhindern. Auch der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet heute darüber.

Nach Rücksprache mit der Stadt Bergheim, die diesem Vorhaben ebenfalls nachdrücklich widersprechen wird, habe ich einen Brief an die Genehmigungsbehörde, den Rhein-Erft-Kreis, verfasst. Dieses Schreiben an den Landrat können Sie nachstehend lesen.

Ich bitte hiermit um Ihre Unterstützung. Bitte schreiben Sie ebenfalls dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Frank Rock (landrat@rhein-erft-kreis.de, Fax: 02271/8320210). Drücken Sie Ihren Protest aus. Sie können ihm auch gern „nur“ schreiben, dass Sie meinen Brief vom 27. Januar 2023 an ihn inhaltlich unterstützen und sich den dort formulierten Forderungen anschließen. Ziel ist es, dass er den Widerstand gegen diese Pläne spürt.

Danke für Ihr Mitwirken und Ihre Unterstützung.

Der Brief an den Landrat Frank Rock hat folgenden Wortlaut:

Antrag der Firma ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG auf Vorbescheid gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für die geplante „Abgrabung Widdendorf“ in der Stadt Bergheim, Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Flur 22

Mitteilung der Stadtverwaltung Bergheim im Ausschuss für Planung und Städtische Betriebe vom 2. Februar 2023

Sehr geehrter Herr Rock,

im Herbst 2020 habe ich, haben aber auch sehr viele Bürger*innen des Rhein-Erft-Kreises in persönlich verfassten Eingaben Einspruch gegen den Regionalplan der Bezirksregierung Köln (TÖB Lockergesteine / BM-BM/ELS-034) erhoben. Der Regionalplan wird daraufhin nun überarbeitet und erneut in die Offenlage gebracht.

Ziel ist es, die in der Nähe von Wohngebieten von Ahe, Thorr, Heppendorf und Widdendorf liegenden potenziellen Abbauflächen zu verhindern. Die Erfahrung des Hochwassers vom Juli 2021 im Ahrtal, insbesondere die Erfahrungen der Überflutung der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem, haben verdeutlicht, welche Gefahren für Leib und Leben mit solchen Kiesgruben in der Nähe von Wohnbebauungen gegeben sind.

Nun entnehme ich der Mitteilung der Verwaltung der Stadt Bergheim im ‚Ausschuss für Planung und Städtische Betriebe‘ (Vorlage 28/2023), die am 2. Februar 2023 zur Diskussion steht, dass ein Unternehmen (ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG) bei Ihrer Behörde einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ gestellt hat. Das ist legitim, gleichwohl unverfroren. Denn das geplante Gebiet (14,9 ha) umfasst den Hof Valder in Thorr. Unterstellt, eine Situation wie in Erftstadt-Blessem würde sich wiederholen: der Hof wäre weg und die darin lebenden Menschen tot. Es gehört schon viel Unverfrorenheit und Skrupellosigkeit dazu, auf der Grundlage dieser Erfahrungen, dieses Abbaugebiet dort erschließen zu wollen.

Die beantragte Fläche ist zudem in einer Entfernung von 371 Metern zur Wohnbebauung des Ortes Ahe gelegen, dem ich als Ortsbürgermeister vorstehe. Wenige Meter weiter wird in den nächsten Wochen der Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätteneinrichtung begonnen. Das halte ich für nicht verantwortbar. Ich lege hiermit meinen energischen Protest ein.

Die Signale, die ich aus dem Regionalrat erhalte, bestätigen zudem, dass der Argumentation der Stadt Bergheim, wonach die Stadt in den letzten Jahrzehnten genug Fläche dem Braunkohlentagebau zur Verfügung gestellt habe, so dass nun kein weiterer Gestaltungsraum für andere Abbauvorhaben mehr ermöglicht werden sollte, auf Gehör gestoßen ist. Das liegt zwar noch nicht schriftlich vor. Gleichwohl dürfen wir das in naher Zukunft erwarten.

Juristen betonen, dass auch die „in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ (dazu gehört der Regionalplan) zu beachten seien, selbst wenn sie formalrechtlich noch nicht verbindlich sein sollten. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich appelliere daher an Sie als Vertreter der zuständigen Genehmigungsbehörde, diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern die erneute Offenlage des überarbeiteten Regionalplanes abzuwarten. Wenn die mündlich zugetragenen Informationen sich als belastbar erweisen, hätte sich der Antrag eh‘ erübrigt. Sollte die Firma ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG gegen den nicht erteilten Vorbescheid klagen, so ist das in einem Rechtsstatt ihr gutes Recht. Doch bis Gerichte entscheiden, dürfte der überarbeitete Regionalplan vorliegen und deutlich markieren, dass dort keine Kiesgrube mehr möglich sein wird.

Wie wollen wir ansonsten den Menschen, die direkt betroffen sind, erklären, dass uns die Bilder von Erftstadt-Blessem im wahrsten Sinne des Wortes kalt lassen. Diese Bilder sind allen noch sehr präsent, zumal das Unglück der Menschen dort, das Glück von vielen Menschen in Bergheim bedeutete.

Sie allein haben es in Ihren Händen, dieses unsinnige Vorhaben an dieser Stelle zu unterbinden. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Menschen in dieser Region wahr. Danke.

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