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Kiesgrube Ahe – (k)eine unendliche Geschichte?

04. April 2025

Gestern informierte mich der Rhein-Erft-Kreis, dass ein Unternehmen einen Antrag auf Auskiesung von zwei Flächen zwischen Ahe und Thorr, genauer zwischen Ahe und dem Hof Valder beantragt hat. (Hierzu ist auch heute ein Artikel in den hiesigen Lokalzeitungen erschienen.) Das ist sein gutes Recht. Der Rhein-Erft-Kreis wird dieses Vorhaben nun offiziell im Amtsblatt öffentlich machen, ein rechtlich vorgegebenes Verfahren einleiten und um Stellungnahmen bitten. Hier können auch erneut alle Betroffenen sich äußern. (Ich werde hierzu noch einmal informieren, wenn ich Sie als Bürger*innen brauche.) Die Stadt Bergheim wird das ablehnend begleiten müssen, zumal es einen rechtskräftigen (!) Flächennutzungsplan gibt, der klar sagt, dass Auskiesungen nur in genau festgelegten Konzentrationszonen auf dem Stadtgebiet Bergheim stattfinden dürfen. Die beiden beantragten Flächen gehören nicht dazu. Insofern erwarte ich am Ende des Verfahrens eine Ablehnung des Antrages durch den Rhein-Erft-Kreis, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Ablehnung eröffnet dann die Möglichkeit, Klage einzureichen. Dann werden irgendwann Gerichte möglicherweise in mehreren Instanzen entscheiden. Der Stadtverwaltung war immer wichtig, darauf zu achten, dass die Verfahren „gerichtsfest“ sind. Darauf vertraue ich. Deshalb gehe ich von der Devise aus: Wachsam, aber auch gelassen bleiben.

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