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Jugendarbeit in Ahe – Antrag zur „Zwischenfinanzierung“ aus rechtlichen Gründen abgelehnt

17. Januar 2023

Aus Mitteln des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ konnte eine zusätzliche halbe Stelle für das Jugendzentrum in Ahe (Träger ist die ‚Kinder- und Jugendförderung Ahe e. V.‘) finanziert werden. Es ist auch gelungen, eine Fachkraft für diese Arbeit zu gewinnen. Mit dem 31. Dezember 2022 ist diese Maßnahme allerdings ausgelaufen. Daher hätte die Fachkraft entlassen werden müssen. Zwischenzeitlich hatte der Träger eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse beantragt, um eine zweite Stelle dauerhaft zu finanzieren. Da der Haushalt 2023/2024 erst im März 2023 eingebracht und wohl erst im Sommer verabschiedet wird, konnte die nahtlose Anschlussfinanzierung nicht gesichert werden. Mein Ziel (siehe nachstehender Antrag) war es, aus Restmitteln des Haushaltes 2022 eine Zwischenfinanzierung zu ermöglichen, damit wir die Fachkraft halten können. Denn es ist heute nicht mehr so einfach, Fachkräfte zu gewinnen, zu halten und zu binden. Leider ist dieser Antrag aus „rechtlichen Gründen“ nicht umsetzbar gewesen. Das ist wieder so ein Thema: Ein Förderprogramm, Mittel werden zur Verfügung gestellt, Programm läuft aus, keine Nachhaltigkeit in der Gestaltung von Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Gerade im Hinblick auf das Halten von Fachkräften müssen wir viel mehr tun. Denn diese Fachkräfte brauchen Ahe nicht.

Nachstehend können Sie meinen Antrag lesen und die Argumentation nachvollziehen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die ‚Kinder- und Jugendförderung Ahe e. V.‘ führt in Ahe unter anderem eine Jugendeinrichtung als sogenannte ‚Teiloffene Tür‘. Diese Einrichtung ist in einer städtischen Immobilie untergebracht und erbringt seit Jahrzehnten wichtige jugendpolitische Dienstleistungen in einem herausfordernden Quartier.

Die soziodemografischen Daten des Stadtteils Ahe, die diese Arbeit als besonders wichtig erscheinen lassen, muss ich an dieser Stelle nicht gesondert aufführen. Sie sind Ihnen bekannt.

Im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ ist dieser Einrichtung eine halbe Stelle finanziert worden. Diese Stelle konnte auch besetzt werden, doch sie ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Da es nicht einfach ist, pädagogisches Personal als Teilzeitkraft für eine solche Einrichtung zu gewinnen, möchte ich mich nachhaltig dafür einsetzen, diese Fachkraft für Ahe zu halten.

Der Träger hat bereits mit Schreiben vom 31. März 2022 an die Stadt deutlich gemacht, dass sie einen dringenden Personalmehrdarf sieht. Dieser Antrag sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 zur Diskussion gestellt werden. Über die Notwendigkeit und den besonderen Sinn besteht fachlich kein Zweifel.

Das Programm „Aufholen nach Corona“ hat kurzfristig die Möglichkeit geboten, diese Stelle vorab zu ermöglichen. Wenn aufgrund der Haushaltsformalia der nächste Haushalt diesen Personalmehrbedarf rechtskräftig ermöglicht, ist die gewonnene Fachkraft wieder weg. Der gegenwärtige Fachkraftmarkt im pädagogischen Bereich sieht keine Arbeitslosigkeit vor. Wenn es uns also jetzt nicht gelingt, diesen Menschen als Fachkraft zu erhalten, bleibt die Frage, ob wir die Stelle, wenn sie rechtskräftig und haushaltskonform besetzt werden kann, auch tatsächlich wieder besetzt wird.

Ziel, Herr Bürgermeister, sollte es sein, diese Fachkraft bis zur Rechtskraft des nächsten Haushaltes „zwischenzufinanzieren“. Daher schlage ich vor und bitte darum und beantrage es hiermit auch, diese Mittel aus Haushaltsrestmitteln aus 2022, die nach 2023 für diesen Zweck übertragen werden, zur Verfügung zu stellen. Sobald der normale Haushalt greift (davon ausgehend, dass es gelingt, den personellen Mehrbedarf, der seitens des Trägers beantragt worden ist, auch haushalterisch abzubilden), läuft die Finanzierung durch den dann rechtskräftigen Haushalt 2023.

Ob es zur Bildung dieser Restmittel „nur“ einer Entscheidung des Kämmerers bedarf oder eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden muss oder ob es im Rahmen einer Ratsentscheidung noch am 19. Dezember 2022 umgesetzt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie werden wissen, welcher Weg rechtssicher gegangen werden kann. Vielleicht gibt es noch einen anderen Weg, der sich mir jetzt nicht aufzeigt.“

Ich bin dankbar, dass die ‚Kinder- und Jugendförderung Ahe e. V.‘ prüft, ob Rücklagen ausreichen könnten, diese Stelle zwischenzufinanzieren.

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