Jahresüberprüfung der Grabmalanlagen auf den städtischen Friedhöfen
01. April 2025
In den nächsten Tagen beginnt das Friedhofspersonal mit der von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmalanlagen auf den Friedhöfen im
Stadtgebiet Bergheim. Nach der Friedhofssatzung der Kreisstadt Bergheim haben die Nutzungsberechtigten der Grabstätte für eine dauerhafte Standsicherheit des Grabmales Sorge zu tragen. Ergeben sich Beanstandungen, wird der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte angeschrieben und das Grabmal mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Grabmale, die umzustürzen drohen, müssen aus
Sicherheitsgründen vom Friedhofspersonal umgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 22 71- 89-606, 89-616 und 89-793.