Haushalt 2023/2024 der Kreisstadt Bergheim von der Kommunalaufsicht genehmigt
Am 31. Juli 2023 wurde die vom Rat der Kreisstadt Bergheim beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 nach § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 22. August 2023 hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises mitgeteilt, dass der Haushalt genehmigt ist. Innerhalb des Anzeigeverfahrens werden keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Kreisstadt Bergheim hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2023/2024 ergriffen, das Anzeige- und Genehmigungsverfahren zum Doppelhaushalt ist damit abgeschlossen.
Bürgermeister Volker Mießeler: „Das gesamte Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren unseres Doppelhaushalts 2023/2024 war gelinde gesagt ein Mammutakt. Dennoch, mit vereinten Kräften, viel Anstrengung und einer Menge Schweißperlen auf der Stirn, ist es gelungen, dass dieser beschlossen und genehmigt wurde sowie ein Haushaltssicherungskonzept verhindert werden konnte. So bleibt uns als Kreisstadt ein immens wichtiger Handlungsspielraum erhalten. Dass wir nun einen genehmigten Haushalt auf den Weg bringen können, ist in Zeiten, in denen eine Krise die nächste jagt, nicht selbstverständlich und kann nur in guter gemeinsamer Zusammenarbeit funktionieren. Wenngleich es zu unterschiedlichen Punkten auch immer unterschiedliche Meinungen gibt: wenn‘s drauf ankommt, wird in Bergheim gemeinsam an einem Strang gezogen. Daher möchte ich mich bei allen Beteiligten, bei meiner Verwaltung, bei Politik und Aufsichtsbehörden für den gemeinsamen Einsatz bedanken. Aus dem, was wir haben, werden wir das Beste für unsere Kreisstadt herausholen, im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Kämmerer Matthias Esser erläutert: „Die angesprochenen Krisen, wie die auslaufende Corona-Pandemie, der Krieg in Europa, die Inflation, die Energiekrise, die Baukostenexplosion, der Fachkräftemangel, stark steigende Zinsen, um nur einige zu nennen, machten es natürlich sehr schwer, in diesem Umfeld einen tragfähigen und ausgeglichenen Haushalt auf die Beine zu stellen. Es ist uns gelungen, bleibt jedoch eine herausfordernde Gratwanderung. Aber dieser Haushalt investiert auch erheblich in die Zukunft der Kreisstadt Bergheim und setzt eine Vielzahl von Schwerpunkten im Schul- und Kitabereich, im Bereich Sport, Ausbau der Innenstadt, Beseitigung baulicher Missstände und dadurch menschenorientierte Gestaltung des Stadtgebiets, Klima sowie in die Ausrüstung von Feuerwehr und Rettungsdienst. Unser gemeinsames Ziel war es, das Spannungsfeld aus wünschenswerten, leistbaren und finanzierbaren Vorhaben auszugleichen und das tut dieser Haushalt.“
Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass der städtische Haushalt in keinem Jahr strukturell ausgeglichen ist, d.h. die laufenden Aufwendungen übersteigen jeweils die laufenden Erträge eines Jahres. Mit der Kommunalaufsicht besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass die Kreisstadt Bergheim ihre Bemühungen zur Sanierung des Haushaltes und zur Reduzierung der geplanten Defizite noch weiter verstärken muss, um zu dem Ziel einer geordneten Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ strukturellen Haushaltsausgleich zu gelangen und die sukzessive Reduzierung des Eigenkapitales umzukehren.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 wird nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am Dienstag, den 29. August 2023 noch bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme durch die Bürgerinnen und Bürger verfügbar gehalten. Die Haushaltssatzung ist mit dem gesamten Haushaltsplan und allen Anlagen auf der städtischen Homepage www.bergheim.de einsehbar.