Grundbesitzabgaben für die Bergheimer*innen 2025
Aufgrund allgemein steigender Bau-, Energie- und Personalkosten ist die Kreisstadt Bergheim gezwungen, im Bereich der Grundbesitzabgaben und im Bestattungswesen eine Gebührenanpassung für das Jahr 2025 vorzuschlagen. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften wird am 19. November die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2025 vorberaten, die dann abschließend vom Rat am 25. November 2023 verabschiedet werden sollen.
Abwasserbeseitigung
Bei den Abwassergebühren machen sich insbesondere die stark steigenden Abgaben an den Erftverband sowie die erhöhten Baukosten bemerkbar. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,72 € je cbm auf 3,86 € (3,76%) je cbm im Jahr 2025 und die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,54 € je qm auf 1,60 € (3,90%) je qm.
Straßenreinigung und Winterdienst
Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die Reinigung der Gehwege von 7,02 € pro Frontmeter im Jahr 2024 um 0,10 € auf 7,12 € (1,42%) pro Frontmeter im Jahr 2025. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,94 € im Jahr 2024 um 0,03 € auf 0,97 € (3,19%) je Frontmeter.
Abfallbeseitigung
Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2025 moderat (für eine 120l Tonne mit 14 tägiger Leerung steigt die Gebühr von 265 € auf 277 € p. a. bzw. um 4,53%). Dies resultiert aus erhöhten Kosten für die Deponieentsorgung. Gebührenüberschüsse aus Vorjahren werden im Jahr 2025 in voller Höhe gebührenmindernd berücksichtigt.
Die sich ergebenden Gebührenveränderungen im Bereich der Grundbesitzabgaben sollen anhand eines Beispiels eines Vier-Personen-Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler verdeutlicht werden. Bei dem Musterhaushalt wird von einem Frischwasserverbrauch von 200 cbm und einer Grundstücksfläche von 130 Quadratmeter ausgegangen. Durch die dargestellte Gebührenentwicklung wird für den unterstellten Musterhaushalt insgesamt eine jährliche Erhöhung der Grundbesitzabgaben (ohne Grundsteuer B) in Höhe von 55,80 € erforderlich. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 4,54%.
Bürgermeister Volker Mießeler: „Von den immensen Kostensteigerungen der Vorjahre mit Inflationsraten von 6,9% in 2022 bzw. 5,9% in 2023, die sich nun in unseren Gebührenhaushalten bemerkbar machen, kann sich auch die Kreisstadt Bergheim nicht abkoppeln. Ich bin dennoch froh, dass die Gebührenanpassungen, die wir zwingend vornehmen müssen, moderat ausfallen und für die Bergheimer Bürgerinnen und Bürger weitgehende Abgabenstabilität auch im nächsten Jahr bedeuten.“
Im Bestattungswesen steigen die Grabpachtgebühren um ca. 4,8 %, die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtungen um bis zu 4,5 % und die Bestattungsgebühren zwischen 1,3 % und 4,4 %.