Geht der Kampf gegen die Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr in eine neue Runde?
Das Unternehmen ML Mineral Logistics BmbH & Co. OHG gibt nicht auf. Der am 8. Februar 2023 erteilte Vorbescheid, wonach eine Abgrabung an dem beantragten Ort zwischen Ahe und Thorr grundsätzlich möglich ist, soll verlängert werden. Das jedenfalls möchte das Unternehmen und hat es beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Davon habe ich am 21. März 2024 Kenntnis erhalten. Der Rhein-Erft-Kreis hat unter anderem die Stadt Bergheim angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. die Kreisstadt Bergheim hat die Erstellung eines anwaltlichen Schreibens beauftragt, demnach das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Kurz: Bergheim will die Kiesgrube an dieser Stelle nicht.
Als Ortsbürgermeister von Ahe habe ich heute dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Frank Rock, ebenfalls geschrieben und ihn an den politischen Grundsatzbeschluss des Regionalrates vom 18. August 2023 erinnert, wonach ein Kiesgrubenabbau nicht mehr möglich sein sollte. Lesen Sie nachstehend mein Schreiben an den Landrat:
Sehr geehrter Herr Rock,
die Stadtverwaltung Bergheim informierte die Mitgliedes des Rates der Stadt Bergheim am 21. März 2024 im Rahmen einer Mitteilung im öffentlichen Teil einer Ausschusssitzung darüber, dass das Unternehmen ML Mineral-Logistics den am 8. Februar 2023 von Ihnen erteilten Vorbescheid gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ um ein Jahr, bis zum 17. Februar 2025, verlängern möchte.
Das in Rede stehende Vorhabengebiet umfasst 14 ha und besteht aus mehreren Teilflächen südlich der K 19 zwischen den Bergheimer Stadtteilen Ahe und Thorr. Insgesamt sollen ca 3,5 Mio. Kubikmeter Kies (Fördermenge ca. 270.000 Kubikmeter pro Jahr) in einem Zeit-raum von 13 Jahren gewonnen werden. Die maximale Abbautiefe könnte bei bis zu 45 m liegen.
Als Ortsbürgermeister von Ahe fühle ich mich verantwortlich, die Interessen von fast 4.000 Bürger*innen des Bergheimer Stadtteils Ahe wahrzunehmen und wahrnehmbar vor-zutragen. Wir möchten diese Kiesgrubenabbaumöglichkeit an dieser Stelle nicht.
Es besteht eine klare politische Aussage des Regionalrates, die am 18. August 2023 in Ihrem Hause getroffen worden ist, keine Neuaufschlüsse und keine unangemessenen Erweiterungen durch Bereiche für die Sicherung und den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe sowie keine Reservegebiete mehr festzulegen. Dieser politische Grundsatzbeschluss des Regionalrates gilt – und wir verlassen uns darauf!
Eine Verlängerung dieses Vorbescheides würde nicht nur den politischen Grundsatzbeschluss konterkarieren, sondern würde das Vertrauen in die Funktionalität und Authentizität der Demokratie und ihrer Beschlüsse empfindlich stören.
Das Vorhaben selbst würde nicht nur an diesem Platz, sondern auch in dieser beantragten Größe fatale Erinnerungen an die Ereignisse in Erftstadt-Blessem im Juli 2021 in Erinnerung rufen. Auch hier hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass die Genehmigung in der Nähe einer Wohnbebauung nicht hätte genehmigt werden dürfen, dass die tatsächlichen Ereignisse das Vorstellungsvermögen der Mitarbeitenden der zuständigen Behörde bei weitem überschritten haben.
Ich darf Sie daher freundlich, dennoch klar und deutlich bitten, diesem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides nicht zuzustimmen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.