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Gebührenanpassung für die Bergheimer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2024

21. Dezember 2023

Aufgrund allgemein steigender Energie- und Personalkosten sieht sich der Bürgermeister der Stadt Bergheim gezwungen, Gebührenanpassungen für das Jahr 2024 vorzuschlagen. Neben
den allgemeinen Kostensteigerungen kommt insbesondere im Bereich der Abwassergebühren ein
Kostenanstieg durch vorgeschriebene Abwasserbehandlung des Erftverbandes erschwerend hinzu.
Die Umlage, die die Kreisstadt Bergheim zur Aufbereitung des Abwassers an den Erftverband
zahlen muss, steigt gegenüber dem Vorjahr um über 600.000 Euro. Auch im Bestattungswesen ist eine
Gebührenanpassung nicht vermeidbar. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften
hat am 5. Dezember die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2024 vorberaten, die
dann abschließend vom Rat am 11. Dezember 2023 verabschiedet wurden. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühren ändern sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr steigt
von 3,20 Euro auf 3,72 Euro je cbm im Jahr 2024 und die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von
1,37 Euro je qm auf 1,54 Euro je qm.

Straßenreinigung und Winterdienst
Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die
zweiwöchige Fahrbahnreinigung von 0,99 Euro pro Frontmeter im Jahr 2023 um 4 Cent auf 1,03 Euro pro
Frontmeter im Jahr 2024. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,73 Euro im Jahr 2023 um 21 Cent
auf 0,94 Euro je Frontmeter im Jahr 2024.

Abfallbeseitigung
Im Rahmen der Inflation steigen die Gebühren für das Jahr 2024 im Bereich der Abfallbeseitigung.
Ein höherer Gebührenanstieg konnte durch das Einbeziehen von Gebührenrücklagen aus
Vorjahren vermieden werden.

Friedhofsgebühren
Im Bestattungswesen nehmen die Bestattungsgebühren zwischen 4 Prozent und 5 Prozent zu, die
Grabpachtgebühren steigen um ca. 9 Prozent und die Benutzungsgebühren für die
Friedhofseinrichtungen steigen zwischen 6 Prozent und 9 Prozent.

„Gegenüber den Kosten, die uns von Dritten auferlegt werden, sind wir als Kreisstadt gezwungen,
die Gebühren entsprechend anzupassen, wir haben hier keinen Handlungsspielraum. Die
Hebesätze für die Grundsteuern bleiben aber gegenüber dem Jahr 2023 konstant, so dass in diesem
Bereich für die Bürgerinnen und Bürger keine höhere Belastung entsteht“, so Bürgermeister
Volker Mießeler.

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