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Erlass von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS

30. April 2021

Aufgrund der Einschränkungen der Betreuung in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege hat die Landesregierung NRW den Kommunen die hälftige Kostenübernahme
für den Erlass von Elternbeiträge für zwei Monate zugesichert. Die Kreisstadt Bergheim wird sich,
wie in der Vergangenheit bereits erfolgt, einer entsprechenden landesweiten Regelung
anschließen, so dass die Eltern für zwei Monate von der Beitragspflicht ausgenommen sind.
Welche Monate von diesem Erlass betroffen sind, wird derzeit noch zwischen Landesregierung
und kommunalen Spitzenverbänden verhandelt. Der Erlass wird voraussichtlich die
Beitragsmonate ab Mai 2021 betreffen.

„Bis zur abschließenden Festlegung der Monate wird die Kreisstadt Bergheim ab dem
Beitragsmonat Mai zunächst keine Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege erheben. Der Regelbetrieb ist aufgrund der Infektionslage nach wie vor mit
Einschränkungen verbunden, und so halte ich es nicht nur für fair, sondern auch für erforderlich,
den Eltern in den beiden Monaten die Hälfte der Beiträge zu erlassen“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Ob es eine entsprechende landesweite Regelung für den Erlass der Elternbeiträge auch für den
Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) geben wird, ist derzeit noch offen. Es ist aber davon
auszugehen, dass sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände auch für den Bereich der
OGS entsprechend einigen werden. Die Kreisstadt Bergheim wird daher ebenfalls ab dem
Beitragsmonat Mai keine Elternbeiträge für die OGS erheben. Sollte es wider Erwarten nicht zu
einem Erlass der OGS-Elternbeiträge durch das Land kommen, wird hierfür die Kreisstadt
Bergheim einspringen. Die Eltern müssen also in keinem Fall mit einer Nachforderung von
Beiträgen für den Monat Mai rechnen.

Die Stadtkasse wird keine Elternbeiträge für den Monat Mai im Lastschriftverfahren einziehen.
Selbstzahler werden gebeten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen.

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