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Demokratie live erleben – als Wahlhelfer*in bei der Landtagswahl

26. März 2022

Am 15. Mai 2022 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Zur Durchführung der Wahl
werden in 44 Wahllokalen bis zu zehn Mitglieder für den Wahlvorstand benötigt. In Ahe sind das traditionell das Pfarrheim (Michaelsplatz) und die Zweigstelle der Bücherei (Wohnpark 22). Diese Personen müssen am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und deutsche Staatsangehörige sein
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) im Wahlgebiet eine Wohnung
    innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten
  • und dürfen nicht in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Wahlvorstand hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
  • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers/einer Wählerin
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
  • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €
(Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in) bzw. 40,00 € (Beisitzer*in) gezahlt.

Wer sich als Wahlhelfer*in melden möchte, kann sich per E-Mail direkt an das Wahlbüro
der Kreisstadt Bergheim wahlen@bergheim.de wenden. Sie geben hierbei bitte Ihren Vor- und Familiennamen, Ihre vollständige Adresse sowie Ihr Geburtsdatum an.
Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs berücksichtigt. Bereits im Voraus bedankt sich die Kreisstadt Bergheim herzlich bei den
Bürgerinnen und Bürgern für die freundliche Mithilfe und die Bereitschaft, dieses Ehrenamt
wahrzunehmen.
Für Rückfragen und Auskünfte stehen die Mitarbeiternden des Wahlbüros (Tel. 02271/89-455)
gerne zur Verfügung.

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