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Anpassung der Corona-Regelungen für den Besuch des Rathauses der Kreisstadt Bergheim ab dem 11. April 2022

08. April 2022

Mit den Neufassungen des Infektionsschutzgesetzes, der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat der Gesetzgeber Lockerungen zur Regelung des
Infektionsschutzes vorgenommen und den Weg eröffnet, wieder zu mehr Normalität zurückkehren zu können. Die Kreisstadt Bergheim wird daher ab dem 11. April 2022 ebenfalls Anpassungen bei den Regelungen für einen Besuch des Bergheimer Rathauses wie folgt vornehmen:

Terminvergabe: Der Zutritt ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im Ausnahmefall der besonderen Dringlichkeit(!) ist der Zutritt auch ohne Terminvergabe möglich.
Ab dem 25. April 2022 ist der Besuch des Bürgerservice der Stadtverwaltung wieder hybrid – also mit und auch ohne Terminvereinbarung möglich. Empfohlen wird jedoch, im Sinne der Vermeidung von Wartezeiten, weiterhin vorab einen Termin bei dem/ der jeweiligen Ansprechpartner*in zu vereinbaren.

Zutrittskontrolle: Die 3-G Regel entfällt. Die Mitarbeitenden der Rathausinformation steuern den Zutritt ins Rathaus. Bitte wenden Sie sich beim Betreten des Rathauses an die Rathausinformation, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen bzw. Ihr Anliegen erledigen.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses besteht weiter fort. Bitte tragen Sie bestenfalls eine FFP2- Maske, mindestens jedoch eine medizinische Maske.

Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen finden sich auf der städtischen Webseite unter www.bergheim.de.

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